Wie kann ich wählen ?

Am 14. März 20121 haben Sie die Wahl. Sie bestimmen über die neue Zusammensetzung der Kommunalparlamente. Das betrifft die Stadtverordnetenversammlung und den Kreistag.

Für jedes zu wählende Parlament erhalten Sie einen Stimmzettel. Zu jeder Wahl stehen Ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie das zu wählende Parlament Mitglieder hat.

Der Wetterauer Kreistag hat 81 Mitglieder – dann stehen Ihnen auch 81 Stimmen zur Verfügung. Das Reichelsheimer Stadtparlament hat 27 Mitglieder - Ihnen stehen 27 Stimmen zur Verfügung.

Wahlmöglichkeit 1 - Listenstimme

Dies ist die einfachste Form der Stimmabgabe: Sie machen in der Kopfzeile bei der CDU ein Kreuz.

Damit vergeben Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent an die CDU - alle möglichen Stimmen werden auf die Bewerber der CDU entsprechend ihres Listenplatzes aufgeteilt.

 

D.h.: alle 21 CDU-Kandidaten erhalten zunächst eine Stimme, die Kandidaten 1 bis 6 dann noch eine zweite.

Wahlmöglichkeit 2 - Kumulieren

Sie können die Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen auch auf einzelne Kandidaten bündeln. Dabei gilt: Jedem Kandidaten können Sie bis zu 3 Stimmen geben. Ebenso können Sie einzelne Bewerber streichen - diese bekommen dann keine Ihrer Stimmen. Zur Sicherheit sollten Sie zusätzlich das Kreuz in der Kopfzeile bei der CDU machen – damit keine Stimme verloren geht.

Wahlmöglichkeit 3 - Panaschieren

Auch als Wähler einer anderen Partei können Sie einzelnen Kandidaten der CDU jeweils bis zu drei Stimmen geben, d.h. Sie machen bei Ihrer favorisierten Partei ein Kreuz in der Kopfzeile und machen zusätzlich bei den jeweiligen Bewerbern der CDU, die Sie wählen möchten, bis zu drei Kreuze. Ihre restlichen Stimmen werden dann entsprechend der Listenplätze auf die Kandidaten Ihrer favorisierten Partei aufgeteilt.


Wer darf wählen?

Wer Deutscher im Sinne des Art. 116 I des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist,

das 18. Lebensjahr vollendet hat (d.h. spätestens am 14. März 2003 geboren) und

seit mindestens 3 Monaten vor dem Wahltag im Kreis, der Gemeinde bzw. dem Ort seinen Wohnsitz hat.


Briefwahl

Wählen Sie schon ab dem 1. Februar 2021!

 

Sie können der CDU bereits vor dem 14. März Ihre Stimme geben. Ab Februar 2021 versenden die Städte und Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen und beantragte Briefwahlunterlagen. Sie können die Briefwahl ganz einfach und ohne Angabe von Gründen beantragen:

  • Sie nutzen den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte
  • Sie beantragen die Briefwahl online auf der Homepage der Stadt unter www.stadt-reichelsheim.de. Sie benötigen die Angaben von Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder den darauf abgedruckten QR-Code
  • Sie erteilen jemanden die Vollmacht, für Sie die Briefwahlunterlagen im Rathaus abzuholen

Die Briefwahlunterlagen kommen zu Ihnen nach Hause. Dort können Sie sie bequem ausfüllen und dann portofrei zurücksenden. Ihre Briefwahlstimmen müssen am 21. März bis 18 Uhr angekommen sein.